3 Generationen
Aufnahme entstand im Rahmen der Brandschutzwoche 1954 in Memmingen. Von links zu sehen ist die erste Autodrehleiter der Feuerwehr Memmingen, GW-Dodge und das LF 15

Normung Feuerwehrfahrzeuge

Bis 1934 waren die Fahrzeuge der Feuerwehr nicht genormt. Es gab keine einheitlichen Vorgaben.
Erst im März 1934 begann die Normung für Feuerwehrfahrzeuge. Ausschlaggebend war damals das neu gebildete Reichsluftfahrtministerium (RLM), das die feuerwehrtechnischen Vorgaben erstellte. So wurden Pflichtenhefte für die Kraftfahrspritze 15, die Kraftfahrspritze 25, die Kraftfahrleiter 26, und die tragbare Kraftspritze erarbeitet.

Die Entwicklung dieser einheitlichen, luftwaffeneigenen Kraftfahrzeuge, waren besonders für den zivilen Luftschutz der Luftschutzorte erster Ordnung vorgesehen. Diese Fahrzeuge wurden in der Farbe der Luftwaffe „grau“ ausgeliefert.

Parallel dazu begann das Reichsministerium des Innern (RMdI) mit dem Erlass des Gesetzes über das Feuerlöschwesen im November 1938 reichseinheitliche Feuerwehrfahrzeuge für Gemeinden und Städte zu schaffen.

Mit der Ausbildungsvorschrift Feuerwehr 1939, wurde die Löschgruppe als kleinste taktische Einheit zur selbständigen Brandbekämpfung festgelegt. Durch die Vorgaben des Schell-Plans durften ab 1940 für den Bau von Feuerwehrkraftfahrzeugen nur noch 1.5 to, 3.0 to und 4.5 to Fahrgestelle verwendet werden. Da auch die standardmäßigen Fahrzeuge (S-Typen) geländegängig sein mussten, wurden die modifizierten Lastwagen nun „hochbeiniger“. Sie unterschieden sich damit deutlich von den zuvor verwendeten, teilweise sogar auf Niederflurrahmenfahrgestellen gebauten Feuerwehrfahrzeugen. Eine höhere Bodenfreiheit war wegen der Vorgabe auch vertrümmerte Gebiete befahren zu können, erforderlich. Allradfahrgestelle waren nur für einige wenige Fahrzeuge vorgesehen. Alle Löschfahrzeuge verfügten nur über einen Straßenantrieb, das heißt, die Vorderachse war nicht angetrieben.

Auch für die Fahrzeuge des Reichsministerium des Innern kam nun eine Typenreduzierung. Ab sofort waren nur noch 3 Löschfahrzeuge (LLG, SLG, GLG) 4 Kraftfahrleitern (LDL mit 17, SDL 22, 32 und einige wenige 46 m Leitern), 2 Schlauchkraftwagen (SSK, GSK) zugelassen.

Magirus und Mercedes-Benz lieferten die meisten Fahrgestelle.
Die feuerwehrtechnischen Aufbauten wurden von allen deutschen Feuerwehrgeräteherstellern nach Vorgabe gefertigt.

Im Jahre 1943 wurden die 1939 eingeführten Fahrzeugbezeichnungen aufgehoben. Die neuen Bezeichnungen sind bis heute noch gültig.

Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
Leichtes Löschgruppenfahrzeug (LLG) Löschfahrzeug 8 (LF 8)
Schweres Löschgruppenfahrzeug (SLG) Löschfahrzeug 15 (LF 15)
Großes Löschgruppenfahrzeug (GLG) Löschfahrzeug 25 (LF 25)
Leichte Drehleiter (LDL) Drehleiter 17 (DL 17)
Schwere Drehleiter (SDL) Drehleiter 22 (DL 22)
Große Drehleiter (GDL) Drehleiter 32 (DL 32)
Schwerer Schlauchkraftwagen (SSK) Schlauchkraftwagen 3 (S 3)
Großer Schlauchkraftwagen (GSK) Schlauchkraftwagen 4,5 (S 4,5)
Tankspritze Tanklöschfahrzeug 15 (TLF 15)
Tankspritze TS 2,5 Tanklöschfahrzeug 25 (TLF 25)